Sozialkontakt und Erkundungsmöglichkeiten

Sind die Boxenflächen genügend groß bemessen, kann auch eine nicht gänzlich geschlossene Trennwand (z.B. „Sozialboxe“) Körperkontakt ermöglichen.

Die Haltung eines Pferdes ohne Artgenossen steht im Widerspruch zum Tierschutzgesetz und sollte deshalb nicht vorkommen. Die Alleinhaltung ohne Artgenossen ist in der Schweiz verboten.

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