Rechtliche Mindestanforderungen

Aktuell werden die meisten Mastkaninchen immer noch in Käfigen in kleinen Gruppen gehalten. Diese Käfige sind meist unstrukturiert und der Boden besteht aus Drahtgitter. In Ländern wie Belgien, Deutschland und den Niederlanden gibt es aber einen Trend in Richtung Buchtenhaltung/Parksysteme in größeren Gruppen auf Kunststoffrosten. In der Schweiz sind solche Systeme mit teilweiser Einstreu schon seit längerem in Verwendung. Zuchthäsinnen werden fast ausschließlich in Einzelhaltung in mehr oder weniger strukturierten Käfigen/Boxen gehalten. Es gibt bisher noch keine praxistauglichen Systeme für die Gruppenhaltung von Zibben.
 
Generell gibt es für Kaninchen EU-weit wenig spezifische Rechtsgrundlagen, die deren Haltung regeln. In einzelne Länder wie Belgien, Deutschland, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz bestehen spezifische Mindestanforderungen für die Haltung von Kaninchen.
 
Beispiele für Mindestanforderungen:
Neben den gesetzlichen Mindestanforderungen gibt es in manchen Ländern Haltungsprogramme, z.B. im ökologischen Bereich, deren Anforderungen über die Mindestanforderungen hinausgehen. Aufgrund der Schwierigkeit bei der Umsetzbarkeit (z.B. Freilandhaltung, Auslauf, Gruppenhaltung von Zibben) liegen diese Anforderungen jedoch oft unter vergleichbaren für andere Tierarten.
 
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