Management
Management / Haltung
Hörnertragende Ziegen / Enthornung
Die Hornanlage bei Ziegen ist ein Teil der Schädeldecke; das Gehirn liegt räumlich sehr nah an der Hornanlage – Gefahr beim Enthornen!
Laut Tierschutzgesetz (§ 6) ist in D die Enthornung von Ziegen nicht gestattet (nur Kälberenthornung mit Ausnahmeregelung §5 geregelt).
Gesetzeslage D und A: Nur mit Ausnahmegenehmigung und durch den Tierarzt, Betäubung erforderlich.
In Österreich bis 31.12.2015 bei Kitzen aus Milcherzeugungsbetrieben erlaubt, mit Betäubung und durch Tierarzt.
In der Schweiz ist nur Schmerzausschaltung notwendig; Ausbildung hierfür ist erforderlich, sonst durch Tierarzt.
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