Management

Management / Haltung

Hörnertragende Ziegen / Enthornung

Die Hornanlage bei Ziegen ist ein Teil der Schädeldecke; das Gehirn liegt räumlich sehr nah an der Hornanlage – Gefahr beim Enthornen!

Laut Tierschutzgesetz (§ 6) ist in D die Enthornung von Ziegen nicht gestattet (nur Kälberenthornung mit Ausnahmeregelung §5 geregelt).

Gesetzeslage D und A: Nur mit Ausnahmegenehmigung und durch den Tierarzt, Betäubung erforderlich.
In Österreich bis 31.12.2015 bei Kitzen aus Milcherzeugungsbetrieben erlaubt, mit Betäubung und durch Tierarzt.

In der Schweiz ist nur Schmerzausschaltung notwendig; Ausbildung hierfür ist erforderlich, sonst durch Tierarzt.

 

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